Cookie Law Pop Up – Kostenlos mit dem Google Tag Manager

Kostenloses Cookie Pop Up mit dem Google Tag Manager

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So oder so ähnlich scheinen viele Website-Betreiber ihre Website zu sehen. Vertrauen, das bedeutet, dass die Betreiber darauf hoffen, dass ihre Internetseite gut besucht wird. Sie wissen es aber nicht genau… Vielleicht erhalten sie gutes Feedback aufgrund von Kundenstimmen, von Bekannten oder Partnern, können dieses Feedback aber nicht in konkreten Nutzerzahlen ausdrücken.

Kontrolle ist besser. Kontrolle, das bedeutet, dass Website-Betreiber eine Analyse-Software (z.B. Google Analytics) hinter ihrer Website liegen haben, die genau misst, wie viele Besucher sich wann auf welcher Unterseite befinden.

Für alle Ungeduldigen, die keine Zeit für eine Vorgeschichte haben: Hier geht es zur Anleitung

Websites können aufgrund dieser Daten optimiert werden. Inhalte, die beliebt sind, können dann z.B. stärker ausgebaut werden, als Inhalte, für die sich im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung weniger Menschen interessieren.

Manche Unternehmen oder Website-Betreiber formulieren sogar ganz klare ihre Ziele, wie z.B.: „Mit der Website möchte ich eine Umsatzsteigerung von 3% erreichen.“, oder aber auch „Mit der Website möchte ich Kontakte aufbauen.“. Beide Szenarien sind mit einer Analyse-Software zu messen (sofern sie richtig eingebaut ist).

Google Analytics ist eine kostenlose Software von (Überraschung!) Google. Datenschützer in Deutschland und auch der EU haben 2018 ein Gesetz erlassen, dass es Website-Betreibern teilweise erschwert diese Analyse-Software zu nutzen und dabei die persönlichen Rechte von Website-Besuchern stärkt. Dabei geht es um sichere Verschlüsselungen, gespeicherte persönliche Daten und Vieles mehr.

Als das Gesetz so „richtig in Deutschland angekommen ist“, haben viele Website-Betreiber ein sogenanntes Cookie-Law-Banner auf ihrer Website eingebunden. Dies besagt oftmals nicht mehr als: „Wir tracken Sie. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie ja Maßnahmen ergreifen, damit wir dies nicht mehr können.“. Im Bereich der Website-Betreiber, Programmierer und Manager nennt man dieses Vorgehen „Opt-Out“, was so viel bedeutet wie „Der Nutzer kann sich optional dazu entscheiden, dass er nicht analysiert werden will, wird aber standartmäßig erstmal analysiert.“

Soweit zur Vorgeschichte.

Cookies und Co – Krümelmonster war gestern

Mittlerweile werden Analyse-Software und das Analysieren von Website-Besuchern stärker beobachtet als vor rund einem Jahr, als die DSGVO in Kraft getreten ist. Laut e-recht24.de dürfen Cookies erst dann gesetzt werden, wenn der Nutzer dieser Nutzung aktiv zu gewilligt hat. Das nennt man „Opt-In“. Dabei spielt es keinerlei Rolle, welche Art von Cookies gesetzt werden, eine Einwilligung vor Nutzung der Website ist für jeden Cookie nötig.

Dabei müssen die Cookies verständlich und mit genauer Beschreibung ihres Nutzens aufgeführt werden. Es wird oftmals zwischen „notwendigen“ und nicht notwendigen Cookies unterschieden. Notwendige Cookies sind z.B. Cookies für einen Warenkorb bei einem Onlineshop. Ohne Cookies hätten es manche Onlineshop-Betreiber sehr schwer überhaupt online Geschäfte abzuwickeln.

Nicht notwendige Cookies sein z.B. Web-Analyse Cookies wie für den Dienst Google Analytics oder auch Facebook-Intergrationen wie der Facebook-Pixel.

In dem „Cookie Law Banner“ muss also eine Unterscheidung getroffen werden. Dabei muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv für nicht notwendige Cookies zu entscheiden. Unbedingt notwendige Cookies müssen zwar aufgeführt werden, aber nicht an oder abwählbar sein.

Als Agentur mag es sein, dass es bereits eine gute allgemeine Lösung für dieses Szenario gibt, schaut man sich aber im Internet um, so sieht man neben vielen Beschreibungen, wie das Cookie Law Banner auszusehen hat, kaum einen praktikablen Lösungsansatz.

Eine (kostenfreie) Lösung (über Umwege) bietet der Google Tag Manager aus dem Hause … Google.

Kurz: Mit dem Google Tag Manager lassen sich, nach Integration eines kleinen Code-Snippet in die Website „Zusatzfunktionen“ in die Website einbauen – rudimentär gesagt.

Zu diesen Zusatzfunktionen zählt z.B. auch der Analyse-Dienst Google Analytics. Die Einbindung von Google Analytics in den Google Tag Manager ist denkbar einfach. Der Tracking-Code kann in ein vorgefertigtes Snippet implementiert werden, die IP-Anonymisierung kann im Google Tag Manager ebenfalls aktiviert werden, und schon kann der Nutzer (theoretisch) seine Website analysieren. Wenn da nicht die strenge DSGVO wäre.

Eine etwas komplexere, aber nicht überkomplizierte Lösung (den Baustein für diese Lösung finden Sie hier) um der DSGVO zu entsprechen sieht wie folgt aus:

Das Cookie Law Banner (oder auch Pop Up) lässt dem Nutzer noch vor Beginn des Trackings die Wahl, ob er dies möchte oder nicht.

Mit dem Google Tag Manager wird ein Pop-Up-Fenster (das Cookie Law Banner) für den Nutzer beim ersten Besuch ausgespielt. In dem Pop-Up-Fenster bekommt der Nutzer die Möglichkeit verschiedene Cookies (z.B. das Google Analytics Cookie) zu deaktivieren oder zu aktivieren. Die Entscheidung wird (Achtung, Ironie) in einem Cookie gespeichert, sodass der Nutzer nicht jedes Mal eine neue Auswahl treffen muss, wenn er die Seite besucht. Damit die Website richtig funktioniert, ist dies ein notwendiger Cookie. Das bedeutet, der Nutzer kann diesen Cookie nicht blockieren.

Das Cookie Law Pop Up

Vorweg: Es wird der Google Tag Manager benötigt um das Cookie Pop Up zu verwirklichen, wer wissen möchte, wie der Tag Manager eingerichtet wird, kann gerne hier schauen: Google Tag Manager aufsetzen und Analytics einsetzen

Um das Cookie Law Pop Up vernünftig einsetzen zu können, braucht Ihr als erstes eine Datenschutz-Seite, die unter der URL www.firmen-domain.de/datenschutz.html erreichbar ist.

Auf dieser Seite müssen alle Cookies beschrieben werden, die Ihr plant einzusetzen. Darunter fällt auch ein neuer Cookie für das Cookie-Pop-Up Fenster, dass die Nutzereinstellungen, ob der Nutzer den Cookies zustimmt oder nicht speichert.

Mit der Beispieldatei könnt Ihr die rudimentäre Nutzung von Google Analytics und dem Cookie Law Pop Up abdecken. Bei weiteren Cookies müsst Ihr den Quelltext des Pop Ups und Eure Datenschutzseite modifizieren.

Die aufgeführte Anleitung ist ein Weg von Vielen. Mit dem Tag Manager lassen sich einige sehr nützliche Features einer Website hinzufügen.

Fragen? Wunsch nach Beratung? Wunsch nach Durchführung von beschriebenen Maßnahmen? Einfach in Kontakt treten!

Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*